SICHERHEITSFACHKRÄFTE

AUFGABEN UND TÄTIGKEITEN DER SICHERHEITSFACHKRÄFTE IN PROJEKTEN UND BETRIEBEN

Sicherheitsfachkräfte beraten und unterstützen Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Sicherheitsvertrauenspersonen und Belegschaftsorgane. Sie führen Beratungen, Begehungen der Arbeitsstätten, Ermittlungen und Untersuchungen bei Unfällen, sowie die Überprüfung und Anpassung von SiGe-Dokumenten durch.

SICHERHEITSFACHKRÄFTE IN BETRIEBEN

Arbeitgeber sind gemäß Arbeitnehmerinnenschutzgesetz (ASchG) §3 verpflichtet, für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz ihrer Arbeitnehmer zu sorgen.

Schwarzer Pfeil, der nach rechts zeigt auf weißem Hintergrund.

ARBEITSPLATZEVALUIERUNG

  • Ermittlung und Beurteilung von Gefahren am Arbeitsplatz

  • Festlegung von Maßnahmen, um Gefahren zu minimieren

Für diese Aufgaben ist es häufig notwendig, Fachleute hinzuzuziehen. Wir unterstützen Sie dabei gerne als Sicherheitsfachkräfte.

BESTELLUNG VON SICHERHEITSFACHKRÄFTEN

Gemäß ASchG sind Arbeitgeber verpflichtet, Sicherheitsfachkräfte zu bestellen.

Schwarzer, rechter Pfeil auf weißem Hintergrund.

OPTIONEN

  • Interne Sicherheitsfachkräfte im Dienstverhältnis

  • Externe Sicherheitsfachkräfte

  • Sicherheitstechnische Zentren

  • Durch das Unternehmermodell vom Arbeitgeber selbst

  • Durch Präventionszentren der Unfallversicherungsträger

Wir beraten Sie gerne zu den verschiedenen Möglichkeiten und übernehmen diese Aufgaben bei Bedarf für Sie.

SICHERHEITSFACHKRÄFTE IN PROJEKTEN

Bei der Abwicklung von Projekten ist es die Pflicht des Bauherrn hier auch den ArbeitnehmerInnenschutz in der Projektentwicklung, in der Planung und auch späteren Ausführung zu gewähren. Gerne übernehmen wir hier diese Aufgaben für Sie ab den ersten Projektentwürfen.

Neben der Ausbildung und Prüfung zur Sicherheitsfachkraft weist unser Personal zum Großteil auch die Ausbildung als Brandschutzbeauftragte auf.

OBJEKT-SICHERHEITSPRÜFUNGEN

Eigentümer von Wohnhausanlagen, Wohngebäuden und Nicht-Wohngebäuden sind gesetzlich verpflichtet, sicherzustellen, dass von ihrem Eigentum keine Gefahr für Personen oder deren Eigentum ausgeht.

Schwarzer Pfeil, der nach rechts zeigt.

DIE ÖNORMEN B 1300 UND B 1301 REGELN ZENTRALE BEREICHE WIE:

  • Technische Objektsicherheit

  • Gefahrenvermeidung Brandschutz

  • Gesundheits- und Umweltschutz

  • Einbruchschutz und Schutz vor Außengefahren

Unsere Sicherheitsfachkräfte mit bautechnischem Grundwissen führen Begehungen von Liegenschaften durch und erstellen eine umfassende Dokumentation gemäß der ÖNORMEN B 1300 und B 1301.

WIR SIND SCC-ZERTIFIZIERT

Mit der erfolgreichen SCC-Zertifizierung (Safety Certificate Contractors) zeigen wir, dass die Abläufe, Standards und Prozesse in unserem Unternehmen kontinuierlich sicherheitstechnisch weiterentwickelt und deren Einhaltung und Qualität regelmäßig extern überprüft werden. Die erstmalige Zertifizierung erfolgte im Jahr 2013 durch die unabhängige Zertifizierungsstelle SGS. Derzeit wird die laufende Überprüfung durch die Quality Austria Certification GmbH durchgeführt und regelmäßig im Zuge von Audits überprüft.

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