Das Baustellenkoordinationsgesetz legt die Verantwortung des Bauherrn für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz auf Baustellen fest. Diese Pflichten können an qualifizierte Fachkräfte übertragen werden.
BAUSTELLENKOORDINATION

LEISTUNGSUMfANg
Wir übernehmen die Baustellenkoordination mit erfahrenem Personal, insbesondere ausgebildeten Sicherheitsfachkräften und Brandschutzbeauftragten, und sorgen für eine professionelle Koordinierung in allen Projektphasen – von der Vorbereitung über die Planung bis hin zur Durchführung der Bauarbeiten.
Der Bauherr/Projektleiter sorgt dafür, dass alle Grundsätze der Gefahrenverhütung gemäß ASchG bei Entwurf, Ausführungsplanung und Vorbereitung des Bauprojektes berücksichtigt werden und in der Ausführungsphase auch eingehalten und umgesetzt werden.
Des Weiteren sorgt der Bauherr/Projektleiter dafür, dass ein Planungskoordinator und ein Baustellenkoordinator zum Einsatz kommen und ihre Aufgaben entsprechend erfüllen.
Projektleiter gemäß BauKG
Einbindung und Koordinierung der Planer
Umsetzung der Grundsätze der Gefahrenverhütung in der Planungsphase
Erstellung der Vorankündigung
Erstellung/Veranlassung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes
Erstellung einer Unterlage für spätere Arbeiten
Planungskoordinator
Sorgt für die Umsetzung des SiGe-Planes auf der Baustelle
Anpassung des SiGe-Planes nach Erfordernis
Baustellenbesuche nach Erfordernis
Kontrolle der Umsetzung des ArbeitnehmerInnenschutzes
Dokumentation der Baustellenbesuche
Organisiert Zusammenarbeit und die Koordination der Tätigkeiten zum Schutz der Arbeitnehmer zwischen den ausführenden Unternehmen
Teilnahme an der Baueinleitung
Teilnahme an Baubesprechungen nach Erfordernis
Veranlassung von Sicherheitsbesprechungen nach Erfordernis